Sed si hoc facere detractat aut differt, iudiciorum legumque solitus ordo servetur.
von amy.k am 14.08.2019
Sollte er dies jedoch verweigern oder verzögern, so möge die übliche Ordnung der Gerichtsverfahren und Gesetze aufrechterhalten werden.
von artur.8817 am 08.05.2022
Wenn er jedoch die Erfüllung verweigert oder verzögert, sollte das übliche Rechtsverfahren eingeleitet werden.