Itaque si res immobiles possidet, post edictorum sollemnia sententia iudicantis usque ad modum debiti bonorum eius sive praediorum traditio seu venditio celebretur.
von julien.916 am 03.01.2015
Wenn er also unbewegliche Sachen besitzt, soll nach den Förmlichkeiten der Edikte durch Urteil des Richters bis zur Höhe der Schuld eine Übertragung oder ein Verkauf seiner Güter oder Liegenschaften durchgeführt werden.
von liam943 am 22.07.2018
Wenn jemand Immobilien besitzt, kann der Richter nach Durchführung der erforderlichen öffentlichen Bekanntmachungen die Übertragung oder den Verkauf seines Eigentums bzw. Grundstücks bis zur Höhe der Schuld anordnen.