Si enim de fide scripturae, unde eadem mater vestra fideicommissum sibi vindicat, dubitatio est, inquiri fides veritatis etiam sine metu criminis potest.
von leah.936 am 25.06.2016
Denn wenn Zweifel an der Echtheit der Urkunde bestehen, aus der Ihre Mutter für sich selbst das Treuhandvermögen ableitet, kann die Zuverlässigkeit der Wahrheit auch ohne Furcht vor strafrechtlicher Verfolgung untersucht werden.
von sofi.w am 11.04.2023
Bestehen Zweifel an der der Echtheit der Urkunde, mit der Ihre Mutter ihr Erbe geltend macht, kann die Wahrheit ohne Gefahr strafrechtlicher Konsequenzen untersucht werden.