Si mulier repudii oblatione sine ulla legitima causa a se dati discesserit, ne viduitatem stupri procacitate commaculet, accusationem repudiato marito iure deferimus.
von nisa966 am 18.12.2016
Wenn eine Frau ihre Ehe durch Einreichen von Scheidungspapieren ohne triftigen Grund verlässt, um zu verhindern, dass sie ihren unverheirateten Status durch unsittliches Verhalten beschmutzt, gewähren wir ihrem abgelehnten Ehemann das gesetzliche Recht, gegen sie vorzugehen.
von mika.842 am 24.07.2013
Wenn eine Frau ohne rechtmäßigen Grund durch eigene Scheidungsanzeige sich scheidet, auf dass sie ihre Witwenschaft nicht durch schamlose Ausschweifungen beflecke, gewähren wir dem verstoßenen Ehemann kraft Gesetzes das Recht der Anklage.