Is vero, qui usus fuerit factione, si vel sero, tamen incognita adhuc consiliorum arcana patefecerit, absolutione tantum ac venia dignus habebitur.
von robert.872 am 15.06.2024
Derjenige, welcher die Fraktion genutzt hat, der, wenn auch spät, dennoch die bis dahin unbekannten Geheimnisse der Pläne offengelegt hat, soll allein aufgrund von Freisprechung und Begnadigung als würdig erachtet werden.
von andre.p am 16.01.2021
Wer an der Verschwörung beteiligt war, wird nur dann als würdig der Freisprechung und Begnadigung gelten, wenn er die bislang unbekannten Einzelheiten des Komplotts offenbart, und sei es auch erst spät.