Ceterum neque filii eorum neque successores ad hoc beneficium pertinebunt:
von kristian.979 am 24.06.2019
Zudem werden weder ihre Söhne noch Rechtsnachfolger zu diesem Rechtsvorteil gehören
von enes.e am 15.05.2018
Darüber hinaus werden weder ihre Kinder noch noch ihre Nachfolger Anspruch auf dieses Privileg haben.