Resque donatas in omnibus supra dictis casibus non solum eos, dum supersunt, sed etiam eorum successores reddere compelli, non tantum his, in quos donatio facta est, sed etiam eorum heredibus.
von merle934 am 16.07.2018
Und die geschenkten Sachen sollen in allen vorgenannten Fällen nicht nur von denjenigen, die sie erhalten haben, solange sie leben, sondern auch von deren Rechtsnachfolgern zurückgegeben werden müssen, und zwar nicht nur an diejenigen, denen die Schenkung ursprünglich gemacht wurde, sondern auch an deren Erben.
von noemie.9823 am 11.10.2016
In allen zuvor genannten Fällen können nicht nur die Schenkenden während ihres Lebens, sondern auch ihre Rechtsnachfolger gezwungen werden, die verschenkte Sache zurückzugeben, und zwar nicht nur an die ursprünglichen Empfänger, sondern auch an deren Erben.