Quarum imperiales quidem donationes merito indignari sub observatione monumentorum fieri tam a retro principibus quam a nobis sancitum est, sed firmam habere propriam maiestatem:
von valeria.858 am 05.07.2022
Von welchen kaiserlichen Schenkungen freilich verdiensterweise unter Beobachtung der Dokumente sowohl von früheren Fürsten als auch von uns beschlossen wurde, aber ihre eigene feste Majestät zu haben:
von conrad.8984 am 25.07.2015
Es ist verfügt worden, sowohl von früheren Herrschern als auch von uns, dass diese kaiserlichen Schenkungen rechtmäßig in amtlichen Aufzeichnungen dokumentiert werden sollen, wobei ihre eigene Autorität gewahrt bleibt: