Reddantur igitur sedibus propriis sub moderatione qua iussimus, quibus iure postliminii etiam veterum responsis incolumia cuncta servanda sunt.
von leopold8916 am 11.01.2024
Sie sollen daher an ihre eigenen Orte unter der Mäßigung zurückgeführt werden, für die durch das Recht des Postliminium und gemäß den Antworten der Alten alle Dinge unversehrt bewahrt werden müssen.
von helena9918 am 27.09.2015
Sie sollen daher gemäß unserer vorgeschriebenen Vorschriften an ihre rechtmäßigen Plätze zurückgeführt werden, und alle ihre Rechte sollen vollständig gewahrt bleiben, sowohl nach dem Rückkehrrecht als auch in Übereinstimmung mit herkömmlichen Rechtsprecedenzfällen.