Sed nec dominis ita transferre licet, ut integris aedificiis depositis publicus deformetur adspectus.
von can.r am 05.05.2018
Es ist Eigentümern nicht gestattet, derart zu übertragen, dass durch den vollständigen Abriss von Gebäuden das öffentliche Erscheinungsbild entstellt wird.
von yara.z am 10.01.2017
Eigentümern ist es jedoch nicht gestattet, Veränderungen vorzunehmen, die durch den Abriss ganzer Gebäude die öffentliche Ansicht beeinträchtigen würden.