Si, actore tam mutuis pecuniis dandis quam debitis recipiendis praeposito, in hoc quod susceperas eius dominae per ipsum fecisti satis, instrumentum inane solutione celebrata nihil tibi nocere potest.
von philip.859 am 07.04.2024
Wenn Sie Ihre Schuld gegenüber der Frau durch ihren Vertreter, der sowohl zum Geldverleih als auch zur Schuldeintreibung bevollmächtigt war, vollständig beglichen haben, kann ein ungültiges Dokument Ihnen nicht schaden, da die Zahlung geleistet wurde.
von freya.8897 am 27.11.2021
Wenn, mit einem Beauftragten, der sowohl mit dem Geben gegenseitiger Gelder als auch mit dem Empfang von Schulden betraut war, du in dieser Angelegenheit, die du übernommen hattest, seiner Herrin durch ihn Genüge geleistet hast, kann ein leeres Dokument nach erfolgter Zahlung dir nichts anhaben.