Ideoque pacta, ne liceret divertere, non valere et stipulationes, quibus poenae inrogarentur ei qui divortium fecisset, ratas non haberi constat.
von lorena.n am 21.06.2018
Daher steht fest, dass Vereinbarungen, die eine Scheidung verhindern sollen, nicht rechtsgültig sind und Vertragsklauseln, durch die Strafen gegen denjenigen verhängt würden, der eine Scheidung vollzogen hätte, nicht als bindend gelten.