At vero in foro tabulae testimonia, pacta conventa stipulationes, cognationes adfinitates, decreta responsa, vita denique eorum, qui in causa versantur, tota cognoscenda est; quarum rerum neglegentia plerasque causas et maxime privatas, sunt enim multo saepe obscuriores, videmus amitti.
von konstantin862 am 08.11.2021
Wahrhaftig muss im Gerichtssaal die gesamte Dokumentation, die Zeugenaussagen, vereinbarte Verträge, Vereinbarungen, Bluts- und Heiratsbeziehungen, Dekrete, Stellungnahmen und schließlich das vollständige Leben derjenigen, die in den Fall verwickelt sind, bekannt sein; durch Nachlässigkeit in diesen Aspekten sehen wir, dass die meisten Fälle, insbesondere private (da sie oft viel undurchsichtiger sind), verloren gehen.
von finia875 am 06.03.2022
Vor Gericht muss man mit allem vertraut sein: den Dokumenten, Zeugenaussagen, Verträgen, Vereinbarungen, Familienbeziehungen, Heiratsverbindungen, offiziellen Entscheidungen, Rechtsgutachten und letztendlich der gesamten Lebensgeschichte aller Beteiligten im Fall. Wir sehen oft Fälle verloren gehen, insbesondere private, die tendenziell komplexer sind, weil Menschen es versäumen, diese Angelegenheiten gründlich zu studieren.