Quoniam inter alias captiones praecipue commissoriae pignorum legis crescit asperitas, placet infirmari eam et in posterum omnem eius memoriam aboleri.
von mohammad952 am 21.06.2021
Da die Verfallklausel in Pfandverträgen im Vergleich zu anderen Rechtsinstrumenten zunehmend strenger geworden ist, haben wir beschlossen, sie zu ungültig zu erklären und ihre Verwendung für die Zukunft vollständig abzuschaffen.
von arian833 am 16.01.2016
Da unter anderen Rechtsvorschriften insbesondere die Härte der Kommissorialex bei Pfandrechten zunimmt, wird beschlossen, sie für ungültig zu erklären und in Zukunft jede Erinnerung daran zu tilgen.