Si tamen per calliditatem condemnati emptor inveniri non potest, tunc auctoritate principis dominium creditori addici solet.
von amy933 am 08.05.2017
Wenn jedoch durch die List des Verurteilten kein Käufer gefunden werden kann, wird kraft der Autorität des Fürsten üblicherweise das Eigentum dem Gläubiger zugesprochen.
von konstantin827 am 29.03.2017
Kann jedoch aufgrund der Verschlagenheit des Verurteilten kein Käufer gefunden werden, wird die Eigentumsübertragung üblicherweise durch Anordnung des Herrschers an den Gläubiger vollzogen.