Invasor locorum poena teneatur legitima, si tamen vi loca eundem invasisse constiterit.
von marko.962 am 29.08.2021
Der Ortseinbrecher soll mit rechtmäßiger Strafe belegt werden, wenn nachweislich derselbe die Orte mit Gewalt besetzt hat.
von adam.z am 22.12.2019
Eine Person, die ein Grundstück unrechtmäßig betritt, sollte rechtliche Konsequenzen tragen, wenn nachweislich Gewalt bei der Invasion angewendet wurde.