Si igitur recipere vis rem tuam, solve creditori pecuniam debitam.
von marija.v am 22.04.2020
Wenn du also dein Eigentum zurückbekommen möchtest, zahle dem Gläubiger das geschuldete Geld.
von anna.lena.g am 05.04.2019
Wenn du dein Eigentum zurückbekommen möchtest, musst du dem Gläubiger den geschuldeten Betrag zahlen.