Si iudici probatum fuerit unam eandemque condemnationem eorum quoque, quorum appellatio iusta pronuntiata est, fuisse nec diversitate factorum separationem accipere, emolumentum victoriae secundum ea quae constituta sunt ad te quoque pertinere non ignorabit.
von mailo861 am 26.07.2015
Sofern dem Richter nachgewiesen wird, dass dass dasselbe Urteil auch für diejenigen galt, deren Berufung für begründet erklärt wurde, und dass die Sachverhalte nicht wesentlich genug unterschieden waren, um eine separate Behandlung zu rechtfertigen, wird er anerkennen, dass Ihnen ebenfalls die Vorteile des Erfolgs zustehen, gemäß den festgelegten Bestimmungen.
von lilya.d am 29.01.2014
Wenn dem Richter bewiesen wird, dass eine und dieselbe Verurteilung auch derjenigen, deren Berufung als gerecht erklärt wurde, vorlag und nicht durch Verschiedenheit der Tatsachen eine Trennung zu erfahren war, wird er nicht ignorieren, dass der Siegesgewinn gemäß den festgelegten Bestimmungen auch Ihnen zusteht.