( 1) quod si a duce fuerit appellatum, si idem et praeses sit, praefectura necessario tantum iure ordinario in sacro auditorio iudicabit.
von freya.h am 07.07.2016
Wenn von einem Dux Berufung eingelegt worden ist und dieselbe Person auch Präses ist, wird die Präfektur ausschließlich nach ordentlichem Recht im Sacrum Auditorium urteilen.
von victoria.925 am 15.08.2020
Wenn von einem Militärbefehlshaber Berufung eingelegt wird und dieser Befehlshaber gleichzeitig Provinzgouverneur ist, muss die Präfektur den Fall ausschließlich nach ordentlichem Rechtsverfahren im kaiserlichen Gericht verhandeln.