Si quando ratio aut necessitas est in negotiis nostra iudicia requirendi expectandique responsa, omnem omnino causam relationis series comprehendat, ut recitata consultatione, quae ita est dirigenda, propemodum actorum recensione non opus sit:
von tom.f am 30.04.2020
Wenn Sie unsere Entscheidungen benötigen und Antworten zu irgendeiner Angelegenheit erwarten, sollte der Bericht sämtliche Details des Falls enthalten, sodass nach dem Lesen des Antrags - welcher ordnungsgemäß formatiert sein sollte - nahezu keine Überprüfung der Vorgänge mehr erforderlich ist.
von lenard.828 am 30.05.2019
Wenn es jemals einen Grund oder eine Notwendigkeit gibt, in Angelegenheiten unsere Urteile einzuholen und Antworten zu erwarten, so soll die Abfolge der Darlegung den gesamten Fall vollständig umfassen, damit nach Verlesung der Konsultation, die so zu lenken ist, eine nahezu vollständige Überprüfung der Akten nicht erforderlich sei.