Super delictis provincialium numquam rectores provinciarum ad scientiam principum putent esse referendum, nisi ediderint prius consultationis exemplum.
von lisa858 am 05.07.2018
Provinzgouverneure sollten Verbrechen, die von Einheimischen begangen wurden, niemals direkt den Kaisern melden, bevor sie nicht zunächst einen Entwurf ihres Berichts vorgelegt haben.
von carina.9812 am 26.02.2018
Bezüglich der Vergehen der Provinzbewohner sollen die Provinzgouverneure niemals davon ausgehen, dass dies der Kenntnis der Herrscher vorgelegt werden muss, es sei denn, sie haben zunächst eine Abschrift ihrer Beratung vorgelegt.