Neque suam neque decessoris sui sententiam quemquam posse revocare in dubium non venit:
von willi.l am 25.09.2017
Niemand kann weder sein eigenes noch das Urteil seines Vorgängers in Zweifel ziehen.
von domenik.906 am 10.10.2013
Es steht außer Zweifel, dass niemand seine oder die Meinung seines Vorgängers anzweifeln kann.