Cum igitur is qui postea iudicabat contra te certam sententiam protulit neque ab statutis provocaveris, ipsa tuo facto confirmasti iudicatum.
von sophi.p am 14.01.2014
Daher, da derjenige, der später richtete, ein eindeutiges Urteil gegen dich gefällt hat und du nicht gegen die Statuten berufen hast, hast du selbst durch deine eigene Handlung das Urteil bestätigt.
von finnya9889 am 18.09.2013
Da Sie gegen das rechtskräftige Urteil, das der Richter später gegen Sie gefällt hat, nicht Berufung eingelegt haben, haben Sie das Urteil durch Ihr eigenes Handeln praktisch bestätigt.