" quae bona fide accepisti, solve, cum incertum esset quid accepisset quantumque ab eo peteretur, praesertim cum ipse qui extra ordinem iudicabat interlocutus sit dotem datam quae repeteretur non liquidam esse, iudicati auctoritate non nititur.
von lewi.854 am 10.12.2016
Zahle zurück, was du in gutem Glauben erhalten hast. Da jedoch unklar war, was er erhalten hatte und wie viel von ihm gefordert wurde, und insbesondere da der Sonderrichter selbst erklärte, dass die zurückgeforderte Mitgift nicht eindeutig feststand, wird wird dies nicht durch rechtliche Autorität gestützt.
von marlen.f am 30.05.2020
Was du in gutem Glauben erhalten hast, sollst du zurückzahlen, wobei es ungewiss war, was er erhalten hatte und wie viel von ihm gefordert wurde, besonders wenn derjenige, der außerordentlich urteilte, selbst erklärt hat, dass die zurückgeforderte Mitgift nicht eindeutig sei, wird nicht durch die Autorität des Urteils gestützt.