Namque improbum est debitorem contradicere, qui, ne sub accusatione creditoris fiat, secundam in eum super eo debito cautionem exposuit.
von domenic.y am 03.02.2022
Es ist ungehörig für einen Schuldner, Widerspruch zu erheben, der, um nicht unter Anklage des Gläubigers zu geraten, eine zweite Bürgschaft gegen sich wegen dieser Schuld ausgestellt hat.
von phil.q am 07.03.2014
Es ist verwerflich, wenn ein Schuldner eine Schuld bestreitet, nachdem er zur Vermeidung einer Strafverfolgung durch den Gläubiger einen zweiten Schuldschein für eben diese Schuld ausgestellt hat.