Quae enim differentia intoducitur, cum omnia principis esse intellegantur, sive a sua substantia sive ex fiscali fuerit aliquid alienatum?
von Cristina am 29.01.2022
Was macht das für einen Unterschied, wenn ohnehin alles als dem Herrscher zugehörig gilt, ob etwas aus seinem persönlichen Besitz oder aus der Staatskasse übertragen wurde?
von samu.b am 26.01.2023
Welcher Unterschied wird eigentlich eingeführt, wenn alles als dem Herrscher zugehörig verstanden wird, sei es etwas von seiner eigenen Substanz oder aus der Staatskasse entfremdet worden?