Sed prior in libertate petitor maneat, licet res ab eo abstrahantur.
von celine.949 am 25.12.2013
Der ursprüngliche Antragsteller soll in Freiheit bleiben, auch wenn ihm Sachen entzogen werden.
von lea.9887 am 16.12.2016
Der ursprüngliche Antragsteller soll frei bleiben, auch wenn ihm sein Eigentum entzogen wird.