Sed et ipsis testamentorum conditoribus sic gravissima caducorum observatio visa est, ut et substitutiones introducerent, ne fiant caduca et, si facta sint, apud certas personas recurrere disponerent, vias recludentes, quas lex papia posuit in caducis:
von levi.l am 24.10.2019
Selbst die Erblasser fanden die Vorschriften über ungültige Vermächtnisse so belastend, dass sie Ersatzerben einführten, um zu verhindern, dass Vermächtnisse ungültig werden, und regelten, dass sie im Falle der Ungültigkeit an bestimmte Personen übergehen sollten, wobei sie Wege fanden, dei Einschränkungen zu umgehen, die das Papianische Gesetz bei ungültigen Vermächtnissen auferlegt hatte:
von jann.p am 23.12.2014
Selbst für die Verfasser von Testamenten erschien die Beobachtung verfallener Vermächtnisse derart beschwerlich, dass sie sowohl Ersatzregelungen einführten, damit diese nicht ungültig würden, und falls sie doch ungültig würden, verfügten sie, dass diese an bestimmte Personen zurückfallen, wobei sie Wege eröffneten, die das Gesetz der Papia in Bezug auf verfallene Vermächtnisse vorgesehen hatte: