Et ideo aut peti quod solutum est non potest aut ex causa fideicommissi, ut debitor liberaretur, agendum est, nisi liquido probari possit eum non liberari debitorem voluisse, sed errore lapsum solutam sibi pecuniam existimasse.
von carolina832 am 25.09.2015
Daher kann entweder die Zahlung nicht zurückgefordert werden, oder es muss rechtliche Schritte auf Grundlage des Treuhandverhältnisses eingeleitet werden, um den Schuldner zu entlasten, es sei denn, es kann eindeutig nachgewiesen werden, dass die Person nicht beabsichtigte, den Schuldner zu entlasten, sondern irrtümlich annahm, das Geld sei an sie selbst gezahlt worden.
von leander947 am 09.05.2017
Und daher kann entweder das Gezahlte nicht zurückgefordert werden, oder es muss aufgrund des Treuhandvermächtnisses Klage erhoben werden, damit der Schuldner befreit wird, es sei denn, es kann eindeutig nachgewiesen werden, dass er nicht wollte, dass der Schuldner befreit wird, sondern aufgrund eines Irrtums glaubte, das Geld sei an ihn selbst gezahlt worden.