Et si quis per suum elogium fideicommissum familiae suae reliquerit, nulla speciali adiectione super quibusdam certis personis facta, non solum propinquos, sed etiam his deficientibus generum et nurum.
von hugo942 am 16.11.2019
Und wenn jemand durch sein Testament einen Fideikommiss für seine Familie hinterlässt, ohne dass eine besondere Bestimmung bezüglich bestimmter Personen getroffen wurde, nicht nur die Verwandten, sondern auch, falls diese fehlen, der Schwiegersohn und die Schwiegertochter.
von fatima.901 am 16.10.2020
Und wenn jemand einen Familienfideikommiss in seinem Testament hinterlässt, ohne bestimmte Personen namentlich zu nennen, umfasst dies nicht nur Verwandte, sondern auch, falls keine Verwandten mehr vorhanden sind, den Schwiegersohn und die Schwiegertochter.