Sed et si legatum eidem exheredato filio pater reliquerit et substituerit ei exheredato facto aliquem extraneum, iterum certabatur, si saltem per eundem modum fideicommissum potest relinquere.
von hugo.m am 19.04.2017
Selbst wenn der Vater dem enterbten Sohn ein Vermächtnis hinterlassen und an dessen Stelle, nachdem er enterbt worden war, einen Fremden eingesetzt hätte, wurde weiterhin diskutiert, ob auf dieselbe Weise ein Fideikommiss hinterlassen werden könne.
von emma.851 am 08.04.2016
Es gab jedoch auch Debatten darüber, ob ein Vater, der seinem enterbteten Sohn ein Vermächtnis hinterlassen und einen Außenstehenden als Ersatzerbe nach der Enterbung eingesetzt hatte, zumindest auf dieselbe Weise ein Fideikommiss hinterlassen könne.