Nec enim iuste ab ea petitione repellitur, cum, etiam si vellet, tutelam administrare prohibeatur.
von fabienne961 am 02.01.2021
Er wird nicht zu Unrecht von dieser Petition abgewiesen, da er, selbst wenn er wollte, von der Verwaltung der Vormundschaft ausgeschlossen ist.
von christian.j am 30.01.2020
Es ist nicht gerecht, ihre Bitte abzulehnen, da sie ohnehin gehindert sind, als Vormund zu dienen, selbst wenn sie es wollten.