Cumque substitutus eandem partem admittere noluit, quaesitum est, si potest iam heres ex principali testamento factus pupillarem substitutionem repudiare.
von mats.905 am 23.01.2024
Als der Ersatzerbe seine Erbanteil abzulehnen wünschte, stellte sich die Frage, ob jemand, der bereits seine Stellung als Erbe gemäß dem Haupttestament angenommen hat, die Pupillarsubstitution ablehnen kann.
von hannah844 am 05.09.2019
Und als der Ersatzerbe bereit war, denselben Anteil nicht anzunehmen, wurde gefragt, ob derjenige, der bereits durch das Haupttestament zum Erben eingesetzt wurde, die pupillarische Substitution zurückweisen kann.