Sive e contrario patre recusante filius adire hereditatem voluerit, nullam adquisitionem nec usum fructum patri offerri, sed ipsum filium sibi imputare, si quid ex hoc contigerit:
von konradt.9819 am 26.07.2023
Wenn der Sohn andererseits die Erbschaft trotz der Weigerung des Vaters annehmen möchte, wird der Vater weder Eigentum noch Nutzungsrecht erhalten, und der Sohn wird sich selbst alle Konsequenzen zuschreiben müssen:
von conner901 am 17.05.2024
Falls umgekehrt der Vater die Erbschaft ablehnt und der Sohn diese zu akzeptieren wünscht, wird dem Vater weder ein Erwerb noch ein Nießbrauch angeboten, sondern der Sohn selbst muss sich zurechnungsfähig machen, wenn ihm daraus etwas zustoßen sollte: