Docere enim pater debet proprii iuris eam rem esse, quam donat aut distrahit:
von lucie.x am 23.09.2019
Der Vater muss nachweisen, dass die Sache seinem eigenen Recht entstammt, die er verschenkt oder veräußert:
von raphael.911 am 28.03.2017
Der Vater muss nachweisen, dass er die rechtmäßige Eigentümerschaft über das hat, was er verschenken oder verkaufen möchte: