Si liberti coniventibus patronis consortium cum ancillis colonisve nostris elegerint, sciant illi se deinceps commoda patronatus amissuros.
von domenic.b am 27.03.2020
Wenn Freigelassene mit unseren Sklavinnen oder Pachtbauern Beziehungen eingehen, während ihre Patrone dies stillschweigend dulden, sollten sie wissen, dass sie sämtliche Rechte als Freigelassene verlieren werden.
von lanah.854 am 25.06.2018
Wenn Freigelassene mit stillschweigender Duldung ihrer Patronen eine Verbindung mit unseren Sklavinnen oder Kolonen eingehen, sollen sie wissen, dass sie dadurch künftig die Vorrechte der Patronage verlieren werden.