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von dana.869 am 10.07.2023
Wenn jemand, von solcher Angst erschrocken, als Vormund eines Minderjährigen oder Erwachsenen gehandelt hätte, wäre ein anderes Risiko entstanden:
von alice932 am 28.09.2017
Ob er durch eine solche Furcht erschrocken einen Unmündigen oder Volljährigen zum Urheber gemacht hatte, entstand eine weitere Gefahr: