Lex enim non solum contra tutores, sed etiam contra feminas immoderatas atque intemperantes prospexit minoribus, quae plerumque novis maritis non solum res filiorum, sed etiam vitam addicunt.
von friedrich.853 am 09.01.2014
Das Gesetz sorgte sich nicht nur um Minderjährige gegenüber Vormündern, sondern auch gegenüber maßlosen und zügelosen Frauen, die häufig ihren neuen Ehemännern nicht nur das Vermögen ihrer Söhne, sondern auch deren Leben ausliefern.
von erik.l am 04.04.2020
Das Gesetz schützte junge Menschen nicht nur vor ihren Vormündern, sondern auch vor rücksichtslosen und zügellos Frauen, die oft sowohl das Erbe als auch das Leben ihrer Kinder ihren neuen Ehemännern opfern.