Nec enim, quasi maleficiis eius sit maritus extinctus, crimen intendens sub praetextu accusationis quae donata sunt auferre debuit, cum causa liberalitatis a criminatione separata sit.
von christoph964 am 27.11.2018
Sie hätte nicht versuchen sollen, die Geschenke durch kriminelle Anschuldigungen zurückzufordern und vorzutäuschen, dass ihr Ehemann aufgrund ihres Fehlverhaltens gestorben sei, da Angelegenheiten der Großzügigkeit von strafrechtlichen Vorwürfen getrennt sind.
von nils937 am 31.12.2014
Denn wahrlich, nicht als ob durch ihre bösen Taten der Ehemann getötet worden wäre, sollte sie unter dem Vorwand einer Anklage eine Strafanzeige erheben und die Dinge wegnehmen, die gegeben wurden, da die Sache der Großzügigkeit von der Anschuldigung getrennt ist.