Quod si evenerit, ipse eandem de proprio resarcire compelletur.
von erik.q am 30.08.2020
Sollte dies eintreten, wird er selbst gezwungen sein, dasselbe aus eigenem Vermögen zu erstatten.
von aliya.i am 26.03.2014
Falls dies geschieht, wird er verpflichtet sein, die Entschädigung aus eigenen Mitteln zu zahlen.