Cum autem hypothecam etiam ex hac lege donavimus, sufficiens habet remedium mulier, et si maritus fundum alienare voluerit.
von mira.8958 am 25.11.2023
Da wir zudem eine Hypothek aufgrund dieses Gesetzes gewährt haben, hat die Frau ein hinreichendes Rechtsmittel, selbst wenn der Ehemann den Grundbesitz veräußern möchte.
von linea.936 am 14.06.2020
Nachdem ihr durch dieses Gesetz auch ein Sicherungsrecht gewährt wurde, hat die Ehefrau nunmehr ausreichenden Schutz, selbst wenn ihr Ehemann das Grundstück veräußern möchte.