Fetus autem iumentorum et omnia quae fructuum nomine continentur ad lucrum mariti pertineant pro tempore matrimonii, sive aestimata sive non aestimata sint.
von nichole963 am 16.11.2017
Der Nachwuchs von Lasttieren und alle Dinge, die unter dem Begriff der Früchte enthalten sind, sollen zum Gewinn des Ehemanns während der Ehezeit gehören, ob sie nun geschätzt werden oder nicht.
von aalyiah.8926 am 04.01.2017
Der Nachwuchs des Viehs und alle Erzeugnisse, die als Erträge gelten, sollen während der Ehe zum Gewinn des Ehemanns gehören, unabhängig davon, ob sie bewertet wurden oder nicht.