Ita tamen, ut eadem mulier nullam habeat licentiam eas res alienandi vivente marito et matrimonio inter eos constituto, sed fructibus earum ad sustentationem tam sui quam mariti filiorumque, si quos habeant, abutatur.
von amara.8874 am 26.10.2022
Jedoch ist es der Frau nicht erlaubt, diese Besitztümer zu verkaufen, solange ihr Ehemann lebt und ihre Ehe besteht, doch sie kann deren Erlöse zum Unterhalt ihrer selbst, ihres Ehemanns und ihrer Kinder, falls sie welche haben, verwenden.
von emil.z am 02.02.2021
Dergestalt jedoch, dass besagte Frau keinerlei Befugnis hat, diese Sachen zu veräußern, solange der Ehemann lebt und die Ehe zwischen ihnen besteht, sondern sie soll die Früchte derselben zum Unterhalt sowohl ihrer selbst als auch des Ehemanns und der Kinder verwenden, sofern sie welche haben.