Quod ita late patere volumus, ut non solum circa administrantes, sed et circa administrantium filios nepotes ac propinquos, participes ( id est consiliarios) domesticosque locum habeat, quibus tamen administrator operam dederit.
von edda.x am 02.11.2022
Wir wollen, dass dies umfassend gilt, nicht nur für die Verwalter selbst, sondern auch für deren Kinder, Enkelkinder und Verwandte sowie deren Mitarbeiter (das heißt Berater) und Haushaltsangehörige, die der Verwalter beschäftigt hat.
von konradt.w am 17.11.2016
Wir wünschen, dass dies so weit reicht, dass es nicht nur die Verwalter selbst betrifft, sondern auch deren Söhne, Enkelkinder und Verwandte, Teilnehmer (das heißt Berater) und Haushaltsangehörige, denen der Verwalter besondere Aufmerksamkeit geschenkt hat.