Nec senatorum quidem liberti, nedum ceterorum, propterea, quia patronorum negotia gerunt, a muneribus civilibus habent immunitatem.
von joel.z am 26.12.2021
Nicht einmal die Freigelassenen von Senatoren, geschweige denn von anderen, haben aufgrund der Tatsache, dass sie die Geschäfte ihrer Patrone führen, eine Immunität von bürgerlichen Pflichten.
von marlene869 am 28.11.2021
Nicht einmal die Freigelassenen von Senatoren, geschweige denn die von anderen, erhalten eine Befreiung von bürgerlichen Pflichten, nur weil sie die Geschäftsangelegenheiten ihrer Patrone führen.