Qui re diligenter inspecta utilitatem communem intuitus scribet nobis quae compererit, et an habenda sit ratio vestri et quatenus, aestimabimus.
von gabriel.947 am 02.01.2019
Nach sorgfältiger Prüfung der Angelegenheit und unter Berücksichtigung des Gemeinwohls wird er uns seine Erkenntnisse mitteilen, und wir werden sodann beurteilen, ob und inwieweit wir Ihre Interessen berücksichtigen sollen.
von connor976 am 31.07.2014
Wer nach sorgfältiger Prüfung der Angelegenheit und unter Berücksichtigung des gemeinsamen Nutzens uns schreiben wird, was er entdeckt hat, den werden wir beurteilen, ob und inwieweit Ihre Angelegenheit Beachtung verdient.