Si quis ergo privatorum eiusmodi rescriptione nitatur, cassa eadem sit.
von ida.852 am 01.04.2014
Wenn jemand von Privatpersonen sich auf eine derartige Verfügung beruft, soll dieselbe nichtig sein.
von anika945 am 01.05.2022
Wenn daher ein Privatbürger sich auf eine solche Verfügung beruft, so ist diese unwirksam.