Si is, qui pretium pro te acceperat, ut statuto tempore te libertate donaret, moram repromissae libertati praestitit, ex eo te liberam esse factam manifestum est, ex quo, cum posset dari libertas, non est praestita.
von giulia825 am 21.12.2018
Wenn jemand eine Zahlung erhalten hat, um Sie zu einem bestimmten Zeitpunkt freizulassen, aber die versprochene Freiheit verzögerte, ist offensichtlich, dass Sie von dem Moment an als frei galten, an dem Ihre Freiheit hätte gewährt werden können, aber nicht gewährt wurde.
von marko.n am 26.08.2013
Wenn derjenige, der für dich das Entgelt erhalten hatte, damit er dir zur festgesetzten Zeit die Freiheit gewähren könne, eine Verzögerung der versprochenen Freiheit verursacht hat, ist es offenkundig, dass du von dem Zeitpunkt an als frei gegolten hast, ab dem, als die Freiheit hätte gewährt werden können, sie jedoch nicht gewährt wurde.