Si quid itaque ab eo apud iudicem actum est, rescindi nulla ratio patitur.
von ronja.s am 01.01.2021
Alles, was von ihm vor Gericht unternommen wurde, kann aus keinem Grund rückgängig gemacht werden.
von caroline.n am 24.07.2023
Wenn von ihm vor dem Richter etwas verrichtet wurde, lässt keine Begründung eine Aufhebung zu.