Et senatus censuit et saepe rescriptum est compensationi in causa fiscali ita demum locum esse, si eadem statio quid debeat quae petit.
von willy.t am 09.09.2019
Sowohl der Senat hat entschieden als auch in offiziellen Antworten wiederholt festgestellt, dass eine Aufrechnung von Schulden in Steuerfällen nur dann zulässig ist, wenn dieselbe Finanzabteilung, die eine Forderung stellt, auch selbst Geld schuldet.
von domenic.z am 27.07.2017
Und der Senat hat beschlossen und es wurde oft in Antwort geschrieben, dass eine Kompensation in einem Fiskalfall nur dann stattfindet, wenn dieselbe Verwaltungsstelle schuldet, was sie fordert.